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Über die Initiative

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KOMMUNAL SOLAR

Seit Oktober 2022 setzt sich die Initiative KOMMUNAL SOLAR für eine stärkere kommunale Förderung von Stecker-Solaranlagen ein. Der Fokus liegt hierbei besonders auf Haushalten mit geringem Einkommen, da diese überproportional von steigenden Energiekosten und den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, während ihr Handlungs- und Reaktionsspielraum, im Vergleich zur übrigen Bevölkerung, deutlich eingeschränkter ist.

Durch einen engen Erfahrungsaustausch mit kommunalen Entscheidungsträger*innen, Energieversorgern, karitativen Verbänden und Vertreter*innen sowohl der gewerblichen als auch der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft begleitet KOMMUNAL SOLAR die Ausarbeitung von kommunalen Förderprogrammen und fungiert als Impulsgeber für eine sozialere Ausgestaltung der privaten Energiewende.

FAQ
  • Warum liegt der Fokus der Initiative auf Förderungen von Stecker-Solaranlagen?
    Stecker-Solaranlagen bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit der Teilhabe an der Energiewende sowohl für Mieter*innen als auch für Wohnungseigentümer*innen. Sie bringen die Nutzer*innen unmittelbar mit erneuerbaren Energien in Berührung, steigern deren Akzeptanz, wirken sich kostendämpfend auf den eigenen Stromverbrauch aus und führen möglicherweise auch dazu, diesen stärker zu hinterfragen. Stecker-Solaranlagen können sich zudem durch den prozentual hohen Anteil des Eigenverbrauchs deutlich schneller rechnen als größere Photovoltaik-Dachanlagen. Dies gilt auch dann, wenn die sehr geringen Stromüberschüsse der Stecker-Solaranlagen keine Vergütung erhalten. Die Anfangsinvestition ist vergleichsweise niedrig und somit liegt der Amortisationszeitraum im Bereich weniger Jahre.
  • Was sind die besonderen Herausforderungen von Haushalten mit geringem Einkommen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs?
    Haushalte mit geringem Einkommen sind Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, sowie Personen mit vergleichsweise niedrigem Gehalt. Bei Haushalten mit geringem Einkommen stellen Aufwendungen für Strom, Heizung und Warmwasser 9,5 - 11 % ihrer Konsumausgaben dar, im Vergleich zum obersten Einkommensdezil, wo die Mehrbelastungen je nach Preisszenario lediglich bei 2-6,1 % der privaten Konsumausgaben liegen (Statistisches Bundesamt 2023, DIW 2023a). Für Bezieher*innen von Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter) werden zwar die tatsächlich anfallenden (angemessenen) Heizkosten übernommen, beim Strom hingegen gibt es nur eine Pauschale als Teil des Regelsatzes und jeder Euro, der über diese Pauschale hinaus ausgegeben werden muss, ist ein Euro, der für andere Ausgaben nicht zur Verfügung steht. Zu den möglichen Gründen für den im Verhältnis deutlich höheren Energieverbrauch von Haushalten mit geringem Einkommen, zählen der schlechtere Standard der verwendeten Elektrogeräte, die oft alt und ineffizient sind, sowie auch das Nutzungsverhalten, weil den Haushalten Informationen fehlen und ihnen die Kosten für den Stromverbrauch teilweise nicht bewußt sind (DIW 2023b). So ergibt sich für Haushalte mit geringem Einkommen zwar einerseits ein theoretischer, finanzieller Anreiz für Einsparungen beim Energieverbrauch, andererseits sieht die Realität hinsichtlich der Einsparmöglichkeiten und des Problembewußtseins anders aus. Hier müssen also Maßnahmen ansetzen, die zu einer reellen Entlastung dieser Haushalte beitragen. Eine gezielte Förderung von Stecker-Solaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen ist dabei eine effektive Lösung, da mit Hilfe der Anlagen der Eigenverbrauch an Energie teilweise gedeckt werden kann. Eine Förderung von Stecker-Solaranlagen schließt dabei den notwendigen Tausch oder die finanziell geförderte Neuanschaffung von effizienteren Elektrogeräten und flankierende Maßnahmen wie Aufklärungs- oder Informationskampagnen nicht aus.
  • Was sind die Vorteile und Herausforderungen von geförderten Stecker-Solaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen?
    Jede Kommune und jeder Haushalt mit geringem Einkommen hat eine eigene Konstellation von Einflußfaktoren, die bei der Entwicklung eines Förderprogramms bestmöglichst berücksichtigt werden müssen. Trotzdem gibt es eine Reihe von Vorteilen und Herausforderungen, die auf einen Großteil der von uns betreuten Projekte zutrifft. Nachfolgend eine Auswahl. Vorteile: Sofortige teilweise Abdeckung des Energieeigenverbauchs mit grünem Strom nach Installation der Anlage. Jeder gesparte Euro zählt. Einfache Bedienung ohne nötiges Vorwissen. Einmal installiert, läuft die Anlage in der Regel wartungsfrei. Selbst ist die Frau / der Mann. Gefühlte und gelebte Teilhabe an dem oft abstrakten Konzept der privaten Energiewende. Man ist dabei statt nur am Rand. Steigerung der sozialen Integration, da sich die Förderung gezielt an die berechtigten Haushalte wendet und der Ungleichbehandlung entgegenwirkt. Liefert Gegenargument zu 'Wer hat, dem wird gegeben'. Mögliche zusätzliche Sensibilisierung der Haushalte für Themen wie Energieverbrauch und Umweltschutz. Wenn der Stromzähler plötzlich langsamer dreht, geht nicht selten ein Licht auf. Herausforderungen: Fragen der Beschaffung und Vorfinanzierung müssen geklärt werden, da Förderungen in der Regel erst nach erbrachtem Verwendungsnachweis (Kauf) ausgezahlt werden können. Da bei Haushalten mit geringem Einkommen selten das nötige Geld zur Anschaffung vorab zur Verfügung steht, greifen in diesen Fällen selbst die umfangreichsten Förderungen nicht. Genehmigung des Vermieters/der Vermieterin zur Installation muss eingeholt werden. Auch wenn mit dem Solarpaket I in Kürze weitere Erleichterungen für Mietshaushalte bei der Installation und Inbetriebnahme von Stecker-Solaranlagen geplant sind, stellen sich bisher immer noch viele Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften quer. Ohne zusätzliche Unterstützung geben betroffene Haushalte in der Regel einfach auf, bevor es überhaupt zur Förderung kommt. Kommunikationskonzepte und Informationskampagnen müssen, flankierend zur Förderung, geplant und umgesetzt werden. Vielen Haushalten mit geringem Einkommen fehlt der Zugang zu relevanten Informationen und somit sind sie sich oft nicht einmal ihres Anspruchs auf die Förderung bewußt, geschweige denn des bürokratischen Akts der Antragsstellung.
  • Wie sieht die Arbeit von KOMMUNAL SOLAR aus?
    Seit Oktober 2022 setzt sich die Initiative KOMMUNAL SOLAR für eine stärkere kommunale Förderung von Stecker-Solaranlagen ein. Der Fokus liegt hierbei besonders auf Haushalten mit geringem Einkommen. Durch einen engen Erfahrungsaustausch mit kommunalen Entscheidungsträger*innen, Energieversorgern, karitativen Verbänden und Vertreter*innen sowohl der gewerblichen als auch der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft begleitet KOMMUNAL SOLAR die Ausarbeitung von kommunalen Förderprogrammen und fungiert als Impulsgeber für eine sozialere Ausgestaltung der privaten Energiewende. ​ Konkret beraten wir Kommunen bei folgenden Themen: Entwicklung und Ausarbeitung von Förderrichtlinien. Hierbei fließen regelmäßig Erfahrungen aus anderen Kommunen ein, die bereits erfolgreich Förderprogramme umgesetzt haben. Identifizierung, Ansprache und Qualifizierung von möglichen Interessensgruppen (z.B. Energieversorger, Wohnungswirtschaft). Vernetzung mit bereits erfolgreichen Förderprogrammen um Silo-Lösungen zu verhindern. Bereitstellung von relevanten Studien und Informationsmaterial. Sensibilisierung für besondere Herausforderungen bei der Entwicklung und Einführung von Förderprogrammen für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort mit anschließendem Austausch per E-Mail und Videokonferenzen.
  • Wen berät die Initiative?
    KOMMUNAL SOLAR berät eine Vielzahl an Interessensgruppen, dazu gehören unter anderem: Kommunalen Entscheidungsträger*innen (z.B. Bürgermeisterämter, Sozial- und Umweltreferate, etc.) Energieversorger (z.B. Stadtwerke) Karitative Verbände Vertreter*innen der gewerblichen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft Interessenten melden sich in der Regel von sich aus bei der Initiative, KOMMUNAL SOLAR spricht ausgewählte Kommunen aber auch gezielt an. Die Initiative zielt deshalb auf eine Vielzahl an Interessensgruppen ab, da nur ein Zusammenwirken aus politischem Willen seitens der Kommunen und einem Schulterschluß mit lokalen Energieversorgern und der Wohnungswirtschaft die Weichen für ein erfolgreiches Förderprogramm stellen kann. Auf Grund oft zeitintensiven, politischen Entscheidungsfindungs- und Abstimmungsprozesse sowie die davon betroffene Haushaltsplanung berät die Initiative Kommunen oft über einen längeren Zeitraum mit unterschiedlicher Intensität.
  • Haben die Initiative und ihre Partner wirtschaftliche Interessen?
    Seit Oktober 2022 lassen alle beteiligten Projektpartner ihre Erfahrungen und ihren Einsatz ehrenamtlich in die Initiative einfließen. Die Beratung von Kommunen und jeglichen anderen Interessensgruppen erfolgt immer kostenfrei. Der Projektpartner SunLit Solar beteiligt sich, wie seine Mitbewerber*innen, an öffentlichen Ausschreibungen von Energieversorgern und der Wohnungswirtschaft zur Beschaffung und Installation von Stecker-Solaranlagen. Durch die öffentliche Art der Ausschreibungen entsteht hierbei jedoch kein Interessenskonflikt zu einer möglichen, ehrenamtlichen Beratung der ausschreibenden Entscheidungsträger*innen, da die Konditionen für Zuschläge für alle Bieter*innen gleich sind.

Projektpartner

Partner
Johannes Sreter Unterschrift

JOHANNES SRÉTER

Als Projektinitiator legte Johannes Sréter im Oktober 2022 den Grundstein für die Initiative KOMMUNAL SOLAR.

 

Seitdem setzt er sich zusammen mit den Projektpartnern auf kommunaler Ebene für eine erfolgreiche und nachhaltige private Energiewende  ein.

Die Themen Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit begleiten Herrn Sréter seit seinem Studium des Nachhaltigen Tourismus. Neben seiner Beratertätigkeit für internationale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit lehrt er seit über 10 Jahren als Gastdozent an deutschen, schweizer und britischen Hochschulen sowie Universitäten. Als Geschäftsführer der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH nutzt Herr Sréter sein Netzwerk für die politischen und wirtschaftlichen Impulse der Initiative KOMMUNAL SOLAR.

SunLit Solar Logo

SUNLIT SOLAR

SunLit Solar ünterstützt die Initiative mit technischem Know-How und als verläßlicher Partner bei der Beschaffung von Stecker-Solaranlagen/Mini-PV-Anlagen/Balkonkraftwerken.

SunLit Solar steht für ein internationales Team aus Maschinenbauingenieur*innen, Softwarespezialist*innen und Expert*innen für modernste Technologien und Solarenergie. Im Bereich der Stecker-Solaranlagen bietet SunLit Solar seit nunmehr zwei Jahren laufend die neuesten Lösungen in etablierter Produktqualität im Großhandel an. In enger Zusammenarbeit mit Handelspartnern (Globus, OBI, Hagebau, uvm.) sowie renommierten Herstellern von Solarmodulen und Wechselrichtern liefert sie hochwertige Produkte und kompetenten Kundenservice.

SV Global Logo

SRÉTER VERMÖGENSVERWALTUNGS GMBH

Die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH begleitet die Initiative ehrenamtlich über ihren Geschäftsführer und Projektinitiator, Johannes Sréter, mit der fachlichen Expertise für nachhaltige Energiewendeprojekte auf kommunaler Ebene.

Die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH setzt sich, neben Investitions-, Anlage- und Beschaffungsprojekten, gezielt für nachhaltige Massnahmen gegen den menschengemachten Klimawandel ein. Vor allem im Bereich der privaten Energiewende unterstützt sie kommunale Konzepte und berät kostenfrei unter anderem Kommunen, soziale Träger, Wohnungsgenossenschaften und Vermieter-/Mieterverbände.

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