Die Initiative KOMMUNAL SOLAR stellt sich vor
Die Projektpartner der Initiative KOMMUNAL SOLAR setzen sich in Zukunft für eine stärkere kommunale Förderung von Stecker-Solaranlagen ein.
Der Fokus liegt hierbei besonders auf Haushalten mit geringem Einkommen, da diese überproportional von steigenden Energiekosten und den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, während ihr Handlungs- und Reaktionsspielraum, im Vergleich zur übrigen Bevölkerung, deutlich reduziert ist.
Die Initiative will einen engeren Erfahrungsaustausch zwischen kommunalen Entscheidungsträgern*innen, Energieversorgern, caritativen Verbänden und Vertretern*innen sowohl der gewerblichen als auch der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft erreichen.
Mit dem Ziel einer stärkeren kommunalen Förderung von Stecker-Solaranlagen, besonders für Haushalte mit geringem Einkommen, versteht sich KOMMUNAL SOLAR als Impulsgeber für eine sozialere Ausgestaltung der privaten Energiewende.
Vorteile von Stecker-Solaranlagen
Stecker-Solaranlagen bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit der Teilhabe an der Energiewende sowohl für Mieter als auch für Wohnungseigentümer. Sie bringen die Nutzerinnen und Nutzer unmittelbare mit erneuerbaren Energien in Berührung, steigern deren Akzeptanz, wirken sich kostendämpfend auf den eigenen Stromverbrauch aus und führen möglicherweise auch dazu, diesen stärker zu hinterfragen.
Stecker-Solaranlagen können sich zudem durch den prozentual hohen Anteil des Eigenverbrauchs deutlich schneller rechnen als größere Photovoltaik-Dachanlagen. Dies gilt auch dann, wenn die sehr geringen Stromüberschüsse des Stecker-Solaranlagen keine Vergütung erhalten. Die Anfangsinvestition ist vergleichsweise niedrig und somit liegt der Amortisationszeitraum im Bereich weniger Jahre.
Besondere Herausforderungen von Haushalten mit geringem Einkommen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs
Haushalte mit geringem Einkommen sind Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, sowie Personen mit vergleichsweise niedrigem Gehalt.
Bei Haushalten mit geringem Einkommen stellen Aufwendungen für Strom, Heizung und Warmwasser 9,5 - 11 % ihrer Konsumausgaben dar, im Vergleich zum obersten Einkommensdezil, wo die Mehrbelastungen je nach Preisszenario lediglich bei 2-6,1 % der privaten Konsumausgaben liegen (Statistisches Bundesamt 2023, DIW 2023a).
Für Bezieher*innen von Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter) werden zwar die tatsächlich anfallenden (angemessenen) Heizkosten übernommen, beim Strom hingegen gibt es nur eine Pauschale als Teil des Regelsatzes und jeder Euro, der über diese Pauschale hinaus ausgegeben werden muss, ist ein Euro, der für andere Ausgaben nicht zur Verfügung steht.
Zu den möglichen Gründen für den im Verhältnis deutlich höheren Energieverbrauch von Haushalten mit geringem Einkommen, zählen der schlechtere Standard der verwendeten Elektrogeräte, die oft älter und ineffizienter sind, sowie auch das Nutzungsverhalten, weil den Haushalten Informationen fehlen und ihnen die Kosten für den Stromverbrauch teilweise nicht bewußt sind (DIW 2023b).
So ergibt sich für Haushalte mit geringem Einkommen zwar einerseits ein theoretischer, finanzieller Anreiz für Einsparungen beim Energieverbrauch, andererseits sieht die Realität hinsichtlich der Einsparmöglichkeiten und des Problembewußtseins anders aus.
Hier müssen also Maßnahmen ansetzen, die zu einer reellen Entlastung dieser Haushalte beitragen. Eine gezielte Förderung von Stecker-Solaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen ist dabei eine effektive Lösung, da mit Hilfe der Anlagen der Eigenverbrauch an Energie teilweise gedeckt werden kann.
Eine Förderung von Stecker-Solaranlagen schließt dabei den notwendigen Tausch oder die finanziell geförderte Neuanschaffung von effizienteren Elektrogeräten und flankierende Maßnahme wie Aufklärungs- oder Informationskampagne nicht aus.
Vorteile und Herausforderungen von einer stärkeren Förderung von Stecker-Solaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen
Jede Kommune und jeder Haushalt mit geringem Einkommen hat seine eigene Konstellation von Einflußfaktoren, die bei der Entwicklung eines Förderprogramms bestmöglichst berücksichtigt werden müssen. Trotzdem ist KOMMUNAL SOLAR davon überzeugt, dass es eine Reihe von Vorteilen und Herausforderungen gibt, die durchaus Allgemeingültigkeit haben dürften.
Vorteile:
Sofortige, teilweise Abdeckung des Energieeigenverbauchs mit grünem Strom nach Installation der Anlage. Jeder gesparte Euro zählt.
Einfache Bedienbarkeit ohne nötiges Vorwissen. Einmal installiert, läuft die Anlage in der Regel wartungsfrei. Selbst ist die Frau / der Mann.
Gefühlte und gelebte Teilhabe an dem oft abstrakten Konzept der privaten Energiewende. Man ist dabei statt nur am Rand.
Gesteigerte soziale Integration, da sich die Förderung gezielt an die berechtigten Haushalte wendet und der Ungleichbehandlung entgegenwirkt. Gegenargument zu 'Wer hat, dem wird gegeben'.
Mögliche zusätzliche Sensibilisierung der Haushalte für Themen wie Energieverbrauch und Umweltschutz. Wenn der Stromzähler plötzlich langsamer dreht, geht nicht selten ein Licht auf.
Herausforderungen:
Fragen der Beschaffung und Vorfinanzierung müssen geklärt werden, da Förderungen in der Regel erst nach erbrachtem Verwendungsnachweis (Kauf) ausgezahlt werden können. Da bei Haushalten mit geringem Einkommen selten das nötige Geld zur Anschaffung vorab zur Verfügung steht, greifen in diesen Fällen selbst die umfangreichsten Förderungen nicht.
Genehmigung des Vermieters/der Vermieterin zur Installation muss eingeholt werden. Auch wenn mit dem Solarpaket I in Kürze weitere Erleichterungen für Mietshaushalte bei der Installation und Inbetriebnahme von Stecker-Solaranlagen geplant sind, stellen sich bisher immer noch viele Vermieter und Wohnungsgesellschaften quer. Ohne zusätzliche Unterstützung geben betroffene Haushalte in der Regel einfach auf, bevor es überhaupt zur Förderung kommt.
Kommunikationskonzepte und Informationskampagnen müssen, flankierend zur Förderung, geplant und umgesetzt werden. Vielen Haushalten mit geringem Einkommen fehlt der Zugang zu relevanten Informationen und somit sind sie sich oft nicht einmal ihres Anspruchs auf die Förderung bewußt, geschweige denn des bürokratischen Akts der Antragsstellung.
Weitere Erfahrungen werden im Laufe der Initiative gesammelt und mit den aufgeführten Hypothesen abgeglichen werden.
Die Projektpartner von KOMMUNAL SOLAR sind von ihrem ehrenamtlichen Einsatz überzeugt und freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit möglichst zahlreichen Kommunen.
Bei Interesse an einer Beratung, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@kommunal-solar.de oder rufen Sie uns gerne unter +49 89 926 32 981 an.
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